ALTER HEIZEINSATZ
NEUER HEIZEINSATZ
BUNDESIMMISIONSSCHUTZVERORDNUNG
Seit dem 22. März 2010 gelten neue Regelungen für Kaminöfen und Holzheizkessel: An diesem Tag ist die novellierte Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Kraft
getreten.
In der 1. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) sind die Fristen zur Nachrüstung gerregelt.
Der Zeitpunkt, zu dem Einzelraumfeuerungsanlagen die Grenzwerte einhalten müssen hängt vom Alter der Anlage ab.
Tauschen Sie schon frühzeitig Ihren alten Einsatz aus und machen Ihren Kachelofen fit für die Zukunft.
Sprechen Sie mich an! Ich freue mich auf Sie und helfe gerne.